Allgemeine Geschäftsbedingungen

vermittlungs-Service

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Brew&Bev® Ingenieurbüro (nachfolgend Brew&Bev® genannt) für den Vermittlungsservice.

Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brew&Bev® dauerhaft im Internet unter www.brewandbev.com verfügbar ist. Es besteht außerdem jederzeit die Möglichkeit, die AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-Funktionen auszudrucken (Menü „Datei“ – Befehl „Drucken“) oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu kopieren (Menü „Datei“ – Befehl „Speichern“). Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdrucken und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.

1. Allgemeine Bestimmungen

Mit Bestätigung dieser AGB akzeptiert der Kunde die Regeln der Brew&Bev® über das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages mit derselben.

Gegenstand ist die individuelle Vermittlung eines Kauf- oder Verkaufsvertrages über eine Leistung oder ein Projekt.

1.1 Begriffsbestimmung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedeuten:

  • Kunde“: Die bei der Brew&Bev® registrierte Person, welche Dienstleistungen der Brew&Bev® in Anspruch nimmt.
  • Käufer“: Der Kunde, welcher den Vermittlungsservice der Brew&Bev® zum Erwerb einer Leistung oder eines Projektes in Anspruch nehmen möchte.
  • Verkäufer“: Der Kunde, welcher den Vermittlungsservice der Brew&Bev® zum Verkauf einer Leistung oder eines Projektes in Anspruch nehmen möchte. Verkäufer kann nur sein, wer Inhaber der jeweils zu verkaufenden Leistung oder des Projektes ist, oder von diesem hierzu bevollmächtigt wurde.
  • Höchstpreis“: Im Falle der Vermittlung einer Leistung, die Summe, welche der Käufer bereit ist für die zu vermittelnde Leistung zu zahlen. Der Höchstpreis berücksichtigt keine Gebühren der Brew&Bev®. Diese fallen zusätzlich an.
  • Mindestpreis“: Im Falle der Vermittlung einer Leistung, die Summe, für welche der Verkäufer bereit ist die zu vermittelnde Leistung zu verkaufen. Der Mindestpreis berücksichtigt keine Gebühren der Brew&Bev®. Diese fallen zusätzlich an.
  • Bestpreis“: Im Falle der Vermittlung eines Projektes, die Summe, für welche der Käufer (Auftragnehmer) bereit ist die zu vermittelnde Projektleistung zu erbringen. Der Bestpreis berücksichtigt keine Gebühren der Brew&Bev®. Diese fallen zusätzlich an.

2. Leistungsvermittlung für den Verkäufer

Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme eines Vertragsangebotes („Bewerbung“) des Verkäufers durch die Brew&Bev® zustande.

Der Verkäufer erteilt der Brew&Bev® den Alleinauftrag für die Vermittlung von Kaufvertragsabschlüssen für eine exklusiv zu vermarktende Leistung oder ein Projekt. Hierbei kann der Verkäufer bestimmte Käufer von einer Information über seine Verkaufsabsicht ausschließen. Der Ausschluss bestimmter Käufer ist ausdrücklich und schriftlich mit vollständiger Adressangabe des oder der auszuschließenden Kaufinteressenten und vollständiger Adressangabe deren verbundenen Unternehmen vom Verkäufer mit Zusendung seines Vertragsangebotes an Brew&Bev® zu übermitteln.

Die Wirksamkeit dieses Ausschlusses bedarf der schriftlichen Festlegung und Bestätigung durch Brew&Bev® im Vermittlungsvertrag. Brew&Bev® haftet hier nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Die Brew&Bev® ist bemüht einen Käufer für die zu vermittelnde Leistung oder das Projekt zu finden. Informationen zu den Kaufinteressenten, den Höchstpreis, den Mindestpreis und den Bestpreis dieser Kaufinteressenten werden innerhalb der Laufzeit des Vermittlungsvertrages dem Verkäufer, im allgemeinen jeweils alle 2 Wochen, jeweils über sein Postfach auf der Brew&Bev®-Plattform mitgeteilt, sofern im Vermittlungsvertrag nichts anderes bestimmt ist.

Nach Ablauf der im Vermittlungsvertrag festgelegten Laufzeit, entscheidet der Verkäufer aus den Ihm übermittelten Kaufangeboten und teilt Brew&Bev® seine Entscheidung binnen 2 Wochen nach Ablauf der im Vermittlungsvertrag festgelegten Laufzeit mit, sofern im Vermittlungsvertrag nichts anderes bestimmt ist.

2.1 Bewerbung des Verkäufers

Der Verkäufer muss der Brew&Bev® in seiner Bewerbung alle für den Verkauf der jeweiligen Leistung oder das Projekt relevanten Daten mitteilen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die auszuschließenden Kaufinteressenten. Brew&Bev® kann zusätzlich Daten anfordern und während des Bewerbungsvorganges elektronisch abfragen.

2.2 Prüfung der Bewerbung

Nach Eingang der Bewerbung wird die Brew&Bev® innerhalb angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, die Bewerbung prüfen und die Bewerbung annehmen oder ablehnen. Der Verkäufer wird per Email über die Annahme oder Ablehnung seiner Bewerbung informiert. Brew&Bev® ist von einer Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich freigestellt. Mit Zugang der Annahme kommt der Vermittlungsvertrag zustande. Der Verkäufer muss die Erreichbarkeit seines im Brew&Bev®-Kundenkontos angegebenen Email-Postfaches jederzeit gewährleisten.

2.3 Schriftliche Bestätigung

Die Brew&Bev® wird regelmäßig und vor dem Hintergrund hochpreisiger Vermittlungen die Bedingungen des hier erfolgten Vertragsschluss dem Verkäufer offline, ganz oder in Auszügen in Kopie zusenden. Der Verkäufer erklärt sich bereit diese zu unterschreiben und sodann an die Brew&Bev® zurück zu senden.

2.4 Pflichten des Verkäufers

2.4.1 Vollmacht

Der Verkäufer erteilt der Brew&Bev® Vollmacht, im Fall der Vermittlung des Verkaufs einer Leistung bis zu dem von Ihm während des Bewerbungsvorgangs oder später gesetzten Mindestpreis, im Fall der Vermittlung des Verkaufes eines Projektes bis zu dem von Ihm während des Bewerbungsvorgangs oder später gesetzten Höchstpreis, detaillierte Vertriebsgespräche zu führen und sofern im Vermittlungsvertrag nicht anders bestimmt Verträge abzuschließen. Brew&Bev® tritt dabei als Vertreter im Namen des Verkäufers auf.

2.4.2 Exklusivität

Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages keine Dienste eines anderen Vermittlers in Bezug auf die zu vermarktende Leistung oder das zu vermarktende Projekt in Anspruch zu nehmen. Er verpflichtet sich ferner jede Vermittlungstätigkeit Dritter zu untersagen.

Bei einer Verletzung dieser Pflicht hat der Verkäufer der Brew&Bev® nach deren Wahl Entschädigung in Höhe der entgangenen Provision oder einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 € zu leisten. Hinsichtlich der Provision wird der tatsächlich vom Verkäufer erzielte Verkaufspreis zugrunde gelegt.

2.4.3 Veränderung des Mindestpreis

Der Verkäufer kann, im Fall der Vermittlung einer Leistung den festgelegten Mindestpreis, im Fall der Vermittlung eines Projekts den festgelegten Bestpries, durch schriftliche Mitteilung an die Brew&Bev® jederzeit vor Abschluss eines Kaufvertrages verringern. Eine einseitige Erhöhung des Mindestpreises oder Änderung des Bestpreises ist ausgeschlossen.

2.4.4 Information

Der Verkäufer bevollmächtigt die Brew&Bev® zur Einsichtnahme in die für die Durchführung einer erfolgreichen Vermarktung notwendigen Unterlagen Dritter und verpflichtet sich, nötigenfalls eigene Unterlagen (Zugriffsstatistiken etc.) für die Dauer des Vertrages in Kopie zu überlassen. Die Brew&Bev® wird solcherart Daten nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer erheben.

2.4.5 Rechte Dritter

Der Verkäufer versichert ausdrücklich, dass die zu vermittelnde Leistung oder das zu vermittelnde Projekt und/oder sein Gebrauch keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Firmen-, Namens- und Markenrechte. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des Verkäufers. Dieser stellt die Brew&Bev® in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter frei, die insbesondere auf der Vermittlungstätigkeit für die Leistung beruhen.

2.5 Pflichten der Brew&Bev®

2.5.1 Vermittlungstätigkeit

Die Brew&Bev® verpflichtet sich, sofort nach Vertragsschluss im Interesse des Verkäufers tätig zu werden und die sich ergebenden Chancen für den Abschluss eines Kaufvertrages zu sondieren. Die Brew&Bev® ist bemüht, einen Käufer für die zu vermarktende Leistung oder das zu vermarktende Projekt zu finden. Die Brew&Bev® wird alle Anstrengungen unternehmen um den Verkäufer über den aktuellen Stand der Verhandlung zu informieren.

2.5.2 Information des Verkäufers

Informationen zu den Kaufinteressenten, den Höchstpreis, den Mindestpreisen und den Bestpreisen dieser Kaufinteresssenten werden innerhalb der Laufzeit des Vermittlungsvertrages dem Verkäufer, im allgemeinen jeweils alle 2 Wochen, jeweils über sein Postfach auf der Brew&Bev®-Plattform mitgeteilt, sofern im Vermittlungsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Nach Ablauf der im Vermittlungsvertrag festgelegten Laufzeit, entscheidet der Verkäufer aus den Ihm übermittelten Kaufangeboten und teilt Brew&Bev® seine Entscheidung binnen 2 Wochen nach Ablauf der im Vermittlungsvertrag festgelegten Laufzeit mit, sofern im Vermittlungsvertrag nichts anderes bestimmt ist.

Die Brew&Bev® wird im Falle der Beauftragung der Einleitung eines Kaufvertrages vor Abschluss dieses Kaufvertrages Rücksprache mit dem Verkäufer halten und Ihm die mit einer an der Leistung oder dem Projekt interessierten Person verhandelten Konditionen mitteilen.

Die Brew&Bev® wird im Falle der Beauftragung eines Kaufvertrages im Namen des Verkäufers, vor Abschluss dieses Kaufvertrages den vom Käufer unterzeichneten Vertrag zur Zustimmung und internen Gegenzeichnung seines Einverständnisses vorlegen.

2.6 Gebühren

Der Verkäufer ist verpflichtet eine einmalige Verwaltungspauschale für die Bearbeitung der Vermittlung an die Brew&Bev® zu zahlen. Diese Verwaltungspauschale kann nicht erstattet werden.

Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrages über die zu vermittelnde Leistung oder das Projekt durch das Tätig werden der Brew&Bev® ist der Verkäufer verpflichtet die der Brew&Bev® zustehende Vermittlungsprovision zu zahlen.

Die anfallenden Gebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des hiesigen Vertragsschluss gültigen Preisliste der Brew&Bev®.

Die Verrechnung der Provision erfolgt erst im Rahmen des Transfers (vgl. Nr. 4) durch Brew&Bev®. Scheitert der Transfer, ohne dass den Verkäufer daran ein Verschulden trifft, so wird keine Provision fällig.

2.7 Laufzeit

Der Vermittlungsvertag wird, sofern nicht anders im Vertrag bestimmt, mit dem Verkäufer für die Dauer von sechs Monaten geschlossen, beginnend mit dem Datum des Vertragsschlusses.

Er verlängert sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn er nicht mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Termin des Ablaufes der Vertragsdauer gekündigt wird. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus diesem Vermittlungsvertrag durch den anderen Vertragspartner.

3. Leistungsvermittlung für den Käufer

Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme eines Vertragsangebotes („Bewerbung“) des Käufers durch die Brew&Bev® zu Stande.

Der Käufer erteilt der Brew&Bev® den Alleinauftrag für die Vermittlung von Kaufvertragsabschlüssen für eine exklusiv zu vermittelnde Leistung. Die Brew&Bev® ist bemüht, den Inhaber der zu vermittelnden Leistung zu kontaktieren und zum Verkauf zu bewegen.

3.1 Bewerbung des Käufers

Der Käufer muss der Brew&Bev® in seiner Bewerbung alle für den Kauf der jeweiligen Leistung relevanten Daten mitteilen. Welche Daten relevant sind, wird von Seiten der Brew&Bev® festgelegt und während des Bewerbungsvorgangs elektronisch abgefragt.

3.2 Prüfung der Bewerbung

Nach Eingang der Bewerbung wird die Brew&Bev® innerhalb angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, die Bewerbung prüfen und die Bewerbung annehmen oder ablehnen. Der Käufer wird per Email über die Annahme oder Ablehnung seiner Bewerbung informiert. Mit Zugang der Annahme kommt der Vermittlungsvertrag zustande. Der Käufer muss die Erreichbarkeit seines im Brew&Bev®-Kundenkonto angegebenen Email-Postfaches jederzeit gewährleisten.

3.3 Schriftliche Bestätigung

Die Brew&Bev® kann vor dem Hintergrund hochpreisiger Vermittlungen die Bedingungen des hier erfolgten Vertragsschluss dem Käufer offline, ganz oder in Auszügen, in Kopie zusenden. Der Käufer erklärt sich in diesen Fällen bereit, diese zu unterschreiben und sodann an die Brew&Bev® zurück zu senden.

3.4 Pflichten des Käufers

3.4.1 Abschlussvollmacht

Der Käufer erteilt der Brew&Bev® Vollmacht, bis zu dem von Ihm während des Bewerbungsvorganges oder später gesetzten Höchstpreis, Kaufverträge abzuschließen. Brew&Bev® tritt dabei als Vertreter im Namen des Käufers auf.

3.4.2 Exklusivität

Der Käufer verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages keine Dienste eines anderen Vermittlers in Bezug auf die zu vermittelnden Leistung oder das zu vermittelnde Projekt in Anspruch zu nehmen. Er verpflichtet sich ferner jede Vermittlungstätigkeit Dritter zu untersagen.

Bei einer Verletzung dieser Pflichten hat der Käufer der Brew&Bev nach deren Wahl Entschädigung in Höhe der entgangenen Provision oder einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000€ zu leisten. Hinsichtlich der Provision wird der tatsächlich vom Käufer erzielte Verkaufspreis zugrunde gelegt.

3.4.3 Veränderung des Höchstpreises

Der Käufer kann den festgelegten Höchstpreis durch schriftliche Mitteilung an die Brew&Bev® jederzeit vor Abschluss eines Kaufvertrages erhöhen. Eine einseitige Verringerung des Höchstpreises ist ausgeschlossen.

3.4.4 Rechte Dritter

Der Käufer versichert ausdrücklich, dass die zu vermittelnde Leistung oder das zu vermittelnde Projekt und/oder deren Gebrauch keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Firmen-, Namens- und Markenrechte. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des Käufers. Dieser stellt die Brew&Bev® in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter frei, die insbesondere auf der Vermittlungstätigkeit für die Leistung beruhen.

3.5 Pflichten der Brew&Bev®

3.5.1 Vermittlungstätigkeit

Die Brew&Bev® verpflichtet sich, sofort nach Vertragsschluss im Interesse des Käufers tätig zu werden und die sich ergebenden Chancen für den Abschluss eines Kaufvertrages zu sondieren. Die Brew&Bev® wird alle Anstrengungen unternehmen um den Käufer über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren.

3.5.2 Anonymität

Die Brew&Bev® wird vor Abschluss eines Kaufvertrages Rücksprache mit dem Käufer halten und Ihm die mit der berechtigten Person verhandelten Konditionen mitteilen. Sollte diese Rückspräche den Abschluss des Kaufvertrages behindern und die Konditionen innerhalb der Vollmacht liegen (vgl. Nr. 3.4.1), darf die Brew&Bev®, sofern im Vermittlungsvertrag nicht anders bestimmt, den Vertrag ohne eine solche Rücksprache schließen.

3.6 Gebühren

Der Käufer ist verpflichtet eine einmalige Verwaltungspauschale für die Bearbeitung der Vermittlung an die Brew&Bev® zu zahlen. Diese Verwaltungspauschale kann nicht erstattet werden.

Im Falle des erfolgreichen Abschlusses eines Kaufvertrages über die zu vermittelnde Leistung oder das zu vermittelnde Projekt, durch das Tätig werden der Brew&Bev®, ist der Käufer darüber hinaus verpflichtet die der Brew&Bev® zustehende Vermittlungsprovision zu zahlen.

Die anfallenden Gebühren und Provisionen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des hiesigen Vertragsschluss gültigen Preisliste der Brew&Bev®.

Die Verrechnung der Provision erfolgt erst im Rahmen des Transfers (vgl. Nr. 4) durch die Brew&Bev®. Scheitert der Transfer, ohne dass den Käufer daran ein Verschulden trifft, so wird keine Provision fällig.

3.7 Laufzeit und Kündigung

Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Käufer kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung besteht nicht.

Die Brew&Bev® kann den Vermittlungsvertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn

  • der Käufer seinen Höchstpreis reduzieren möchte.
  • seine während des Bewerbungsvorgangs gemachten Angaben falsch sind oder sich maßgeblich geändert haben
  • der Käufer auf Kontaktierungen (regelmäßig per Email) der Brew&Bev® nicht innerhalb von 10 (zehn) Werktagen antwortet.
  • der Käufer auf 3 (drei) hintereinander erfolgten Mahnungen (regelmäßig per Email) der Brew&Bev® nicht antwortet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

4. Transfer

War die Leistungsvermittlung oder Projektvermittlung erfolgreich, so wird der anschließende Leistungstransfer oder Projekttransfer und der Geldtransfer verpflichtend über die Brew&Bev® abgewickelt. Es gelten hierfür die jeweils aktuellen AGB des Marktplatzes der Brew&Bev®, soweit der Vermittlungsvertrag nichts anderes bestimmt.

5. Nutzung zu Marketingzwecken

Die Brew&Bev® wird keinerlei persönlichen Angaben über Käufer und/oder Verkäufer an andere als zur Vertragserfüllung notwendige Stellen weitergeben. Sie behält sich jedoch das Recht vor, die vermittelten Leistungen oder Projekte und den erzielten Preis anonym zu speichern und zu veröffentlichen. Käufer und Verkäufer haben das Recht dieser Veröffentlichung zu widersprechen. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes muss der beantragenden Partei in diesen Fällen eine zusätzliche prozentuale Gebühr auf Grundlage des erzielten Kaufpreises berechnet werden. Die Gebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste der Brew&Bev®.

6. Vertraulichkeit

Es wird strikte Vertraulichkeit unter den Vertragsparteien vereinbart. Die zwischen den Vertragsparteien als vertraulich übermittelten Informationen, insbesondere die Leistungsstatistiken, sind ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages und den damit zusammenhängenden Folgegeschäften zu verwenden. Eine Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist untersagt. Als Dritte gelten weder Mitarbeiter noch Gesellschafter der Vertragsparteien, sofern diese über diese Geheimhaltungsverpflichtung informiert werden und sich gleichfalls verpflichten, diese Informationen vertraulich zu behandeln und zu keinem anderen als den hier genannten Zwecken zu verwenden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Brew&Bev® unterliegt deutschem Recht.

Erfüllungsort ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Neuwied.

Sofern für Klagen kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, so wird als Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Neuwied vereinbart.

7.2 Änderungen der AGB

Die Brew&Bev® ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ergänzen oder zu ändern.

Ergänzungen bzw. Änderungen werden dem Kunden per Email oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Ergänzungen bzw. Änderungen, so gelten diese als angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil.

Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, so ist die Brew&Bev® berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Kunden zu beenden und dessen Kundenkonto zu sperren. Die Brew&Bev® verpflichtet sich, den Kunden bei der Mitteilung neu gefasster AGB noch einmal besonders auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.

7.3 Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt.